Rauchverbote sind verfassungswidrig
Das Urteil der deutschen Bundesverfassungsgericht steht fest: Rauchverbote in der Gastronomie, die keine Ausnahmen zulassen, sind verfassungswidrig. In Einraumkneipen ohne Speiseangebot (Gastfläche kleiner als 75 m2) darf ab sofort wieder geraucht werden, ebenso in Diskotheken, sofern im Eingangsbereich klar gekennzeichnet ist, dass es sich um Raucherlokale handelt.






Kommentare
Verfassungswidrig sind die in Frage stehenden Gesetze der Länder und nicht das Rauchverbot allgemein.
Herr Papier stellte ausdrücklich fest, das die strenge Ausgestaltung des Rauchverbots wie etwa in Bayern verfassungsgemäß ist. Als überragend wichtiges Verfassungsgut hat die Volksgesundheit dann Vorrag vor dem Grundrechten der Berufs- und der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Zumindest das BVerfG ist also von den Stellungsnahmen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens überzeugt. Für großen Freudentaumel dürfte uns Genussrauchern also kein Raum bleiben.
MFG
Marc
"(..) Die [bayrischen] Wirte berufen sich darauf, dass das Gericht doch das Rauchen in den Eckkneipen erlaubt habe. Das stimmt. Die CSU, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz erwirkt hat, beruft sich darauf, dass das Gericht doch auch ein radikales Rauchverbot theoretisch für zulässig gehalten habe.
Das stimmt auch (auch wenn dieser Teil des Urteils nicht verbindlich ist). Das bayerische Modell, so die CSU, liege doch ziemlich nah am absoluten Verbot. Die Wirte werden darauf antworten, dass das bayerische Modell die Flucht der Raucher in die geschlossenen Veranstaltungen und "Clubs" zulasse und damit Ausnahmen vom Rauchverbot in Unzahl toleriere. Es wird damit wohl zu einer weiteren Entscheidung aus Karlsruhe kommen, in der dann ausdrücklich erklärt werden wird, dass auch in bayerischen Eckkneipen geraucht werden kann. Das Gericht hat sich das selbst eingebrockt. Nur klare Entscheidungen sind gute Entscheidungen."