Bund präsentiert Umsetzungspläne für das Passivrauch-Gesetz
Seit Anfang Monat läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung, die das Passivrauchgesetz des Bundes konkretisieren soll. In den Erklärungen zur Verordnung heisst es unter anderem:
Veranstaltungen von privaten Clubs oder Vereinen in einem geschlossenen Raum, die nicht öffentlich zugänglich sind, fallen dennoch in den Geltungsbereich des Gesetzes, wenn mindestens zwei Personen dort arbeiten.





