Seit Anfang Monat läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung, die das Passivrauchgesetz des Bundes konkretisieren soll. In den Erklärungen zur Verordnung heisst es unter anderem:

Veranstaltungen von privaten Clubs oder Vereinen in einem geschlossenen Raum, die nicht öffentlich zugänglich sind, fallen dennoch in den Geltungsbereich des Gesetzes, wenn mindestens zwei Personen dort arbeiten.

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