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TV-Tipp: Zuckerrohr und Peitsche

Das ZDF-Auslandjournal sendet heute um 22:45 Uhr den Beitrag «Zuckerrohr und Peitsche - Kubas Regierung auf neuen Wegen».

Urteilsbegründung

Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts löst zwiespältige Gefühle aus, denn begründet wird das Urteil nicht mit der Freiheit von Gastwirten und Gästen, sondern mit der Benachteiligung von kleinen Betrieben gegenüber Grossbetrieben mit abgetrennten Raucherräumen. Die Zeit fasst die Begründung im Artikel «Verfassungsrichter kippen striktes Rauchverbot» zusammen:

Zwar ist den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.

Rauchverbote sind verfassungswidrig

Das Urteil der deutschen Bundesverfassungsgericht steht fest: Rauchverbote in der Gastronomie, die keine Ausnahmen zulassen, sind verfassungswidrig. In Einraumkneipen ohne Speiseangebot (Gastfläche kleiner als 75 m2) darf ab sofort wieder geraucht werden, ebenso in Diskotheken, sofern im Eingangsbereich klar gekennzeichnet ist, dass es sich um Raucherlokale handelt.

Verfassungsgericht zum Rauchverbot: Liveübertragung hat begonnen

Liveübertragung Verfassungsgericht

Presseschau vor der Urteilsverkündung

Vor der Urteilsverkündung des deutschen Verfassungsgerichts in der Causa «Rauchverbote in Einraumkneipen» ein Blick in die Presse:

«Wer raucht, ist befangen» (Süddeutsche):

Mitte Juni hat Friedrich Wiebel die Richter in Karlsruhe noch zu überzeugen versucht. Als Bundessprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen kämpfte der Toxikologe vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Lockerung der Rauchverbote in der Gastronomie. Doch Wiebel zweifelt an der Wirkung seiner Worte: Die Raucher unter den Richtern könnten in dieser Sache kaum objektiv urteilen, sagt er, bevor das Urteil am heutigen Mittwoch verkündet wird. Der Tabakkonsum verändere die Gehirne von Rauchern derart, dass die Urteilsfähigkeit leide.

Nur wenige Gastronomen ignorieren den Nichtraucherschutz (Berliner Morgenpost):

Klaus-Dieter Richter, Leiter der Fachgruppe Gastronomie beim Hotel- und Gaststättenverband Berlin, geht davon aus, dass in 80 Prozent der Einraum-Lokale weiterhin gepafft wird. (..) Hauptgrund ist laut Richter nackte Existenzangst in einer harten Konkurrenzsituation. Viele Lokale, die baulich die Möglichkeit haben, hätten bereits Raucherzimmer eingerichtet und zögen damit die klassische Kneipenklientel an.

Wie das Rauchverbot die Verfassungsrichter ins Dilemma stürzt (Spiegel Online):

(..) Der Qualmfrei-Trend im höchsten Gericht Deutschlands gefällt nicht jedem: Ernst Benda, von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, beschwerte sich in einem publizistischen "Zwischenruf", dass die Gebäude per Gesetz zur rauchfreien Zone erklärt wurden. Aber, fragte Pfeifenraucher Benda, wie soll man bei einem Rauchverbot, das sogar im eigenen Arbeitszimmer gilt, "noch einen klaren Gedanken fassen?"

Trotz Rauchen bessere Luft (Monsters and Critics):

Eine bessere Luft als in Nichtraucherkneipen hat jetzt der TÜV Rheinland dem Lokal 'Crepes' im bayerischen Ebersberg bescheinigt. Der Wirt des Crepes, Vaclav Cerveny, hatte zuvor zwölf neuartige Filteranlagen installieren lassen.